Profesori Pravnog fakulteta, Univerziteta “Privredna akademija” Brčko distrikt BiH, danas su posle održane Međunarodne konferencije ISCTTL koju je organizovao Univerziteta “Privredna akademija” Brčko distrikt BiH, iskoristili su priliku i organizuju jedan radni sastanak te da analiziraju pravni presedan koji se desio na Visokom sudu u Londonu.
Wie die britische Zeitung Financial Times berichtet, wurde vor dem High Court in London eine Entscheidung getroffen, die einen gerichtlichen Präzedenzfall von globaler Bedeutung für alle Familien weltweit darstellt: Das Unternehmen Refinitiv, das zur London Stock Exchange Group gehört, hat zugestimmt, aus seiner Datenbank „World-Check“, die Banken weltweit täglich zur Bewertung des Geldwäsche-Risikos nutzen, die Profile von vier minderjährigen Kindern zu entfernen. Damit wurde erstmals vor einer höchsten gerichtlichen Instanz klar ausgesprochen, dass Kinder und jüngere Familienmitglieder nicht automatisch aufgrund familiärer Verbindungen bestraft werden dürfen.
Riječ je o maloljetnim licima iz porodice Karić. Prema pisanju Financial Times-a, dvoje maloljetne djece pokrenulo je postupak protiv Refinitiva nakon što su u bazi „World-Check“ bili označeni kao srodnici takozvanih “Politički izloženih lica” (Politically Exposed Persons — PEP), isključivo zbog rodbinske veze sa starijim članovima porodice Karić.
Das zentrale rechtliche Argument, das laut Financial Times in diesem Streit den Ausschlag gab, lautete: Es ist nicht zulässig, Kinder und Minderjährige automatisch als „Risikopersonen“ zu kennzeichnen, nur weil sie aus einer bestimmten Familie stammen. Die Anwältin der Kläger, Sara Mansori KC, beschrieb das System in einem schriftlichen Schriftsatz als ein Bild einer fehlerhaften Datenbank, die mit ungenauen, veralteten und unvollständigen Daten gefüllt sei, insbesondere wenn es um PEP-Einträge gehe.
Bei der Anhörung am Montag in London wurde dem High Court mitgeteilt, dass die Parteien eine Einigung erzielt haben. Unter den Bedingungen der Vereinbarung wird Refinitiv die eigenständigen Einträge der beiden Kläger sowie ihrer beiden Geschwister, die ebenfalls in der Datenbank waren, löschen.
Die entscheidende Bestimmung der Einigung, die sie zu einem Präzedenzfall macht, lautet: Die Namen der Kinder dürfen ausschließlich innerhalb der „World-Check“-Profile ihrer Großeltern erscheinen — also nur im Kontext —, aber das Unternehmen darf sie weder gesondert kennzeichnen noch als PEP-Personen oder als Verwandte von PEP-Personen aufgrund einer verwandtschaftlichen Beziehung identifizieren. Mit anderen Worten: Kinder dürfen im System nicht mehr als eigenständige „Risikosubjekte“ existieren.
Profesori Pravnog fakulteta, Univerziteta “Privredna akademija” Brčko distrikt BiH, zaključili su da je potrebno izvršiti analizu činjeničnog stanja u pogledu zaštite ličnih podataka, naročito maloljetnih lica, u Bosni i Hercegovini, kao i adekvatnosti odredbi o zaštiti ličnih podataka te održati panel diskusiju na ovu temu i donjeti, te uputiti nadležnim organima u BiH određene prijedloge.
Mehr darüber können Sie auch auf der offiziellen Seite der Financial Times (www.ft.com) lesen.